Bezirksstadtrat Jochen Biedermann über den Vorkauf in der Jansastraße

Für ein Haus in der Jansastraße im Neuköllner Reuterkiez hat das Bezirksamt das Vorkaufsrecht ausgeübt. Damit kommt anstelle des ursprünglichen Erwerbers eine städtische Wohnungsbaugesellschaft zum Zug. Illegale Umbauten, als Matratzenlager vermietete Wohnungen und teure, befristete Mietverträge gehören damit der Vergangenheit an. Neukölln geht neue Wege beim Vorkaufsrecht. Seit das Bundesverwaltungsgericht 2021 dessen Anwendung stark eingeschränkt hat, kommt es bundesweit nur noch äußerst selten zur Anwendung. Während eine gesetzliche Neuregelung aber leider nach wie vor auf sich warten lässt, sucht der Bezirk Neukölln konsequent nach verbleibenden Spielräumen. Die Mietenkrise erlaubt kein Abwarten. So aktuell bei einem Hausverkauf in der Jansastraße. Bei der Prüfung des Kaufvertrags hat sich herausgestellt, dass ohne Genehmigung Modernisierungen durchgeführt und Grundrisse verändert wurden um
anstelle regulärer Mietverträge das lukrativere Wohnen auf Zeit anzubieten. Mindestens eine unmöblierte Wohnung wurde als Matratzenlager vermietet. Wohnung um Wohnung ging so für bezahlbares und dauerhaftes Wohnen verloren. Das ändert sich jetzt: anstelle des Käufers, der mutmaßlich diese Praktiken nahtlos fortgeführt hätte, übernimmt die Stadt und Land das Haus. Die städtische Wohnungsbaugesellschaft sichert damit langfristig bezahlbare Mieten. Möglich wurde das durch die gute Zusammenarbeit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit dem Bezirksamt und der Stadt und Land.

von einer städtischen Wohnungs-baugesellschaft übernommen. Foto: Stefanie Stier
Bereits 2023 hatte Neukölln als erster Bezirk das Vorkaufsrecht nach dem Richterspruch wieder genutzt und ein Haus in der Weichselstraße vorgekauft. Vorausgegangen war dem eine intensive Beweiserhebung in dem Haus – so wie auch im aktuellen Fall in der Jansastraße. Nur eine solche ermöglicht es, das Instrument erfolgreich anzuwenden. Das Vorkaufsrecht hat dabei eine Bedeutung über das einzelne Haus hinaus. Die konsequente Prüfung im Bezirk führt dazu, dass Käufer sich verpflichten, milieuschutzwidrige Nutzungen zu beenden, illegale Grundrissänderungen zurück zu bauen und Wohnungen wieder dauerhaft zu Mietspiegel-Mieten anzubieten. So geschehen zuletzt im Frühsommer bei einem Hausverkauf in Rixdorf. Hätte der Käufer nicht die sogenannte Abwendungsvereinbarung unterzeichnet, hätte auch hier der Vorkauf im Raum gestanden. Eine Neuregelung des Vorkaufsrechts durch den deutschen Bundestag bleibt fraglos weit oben auf der Wunschliste von Gebieten mit extrem angespanntem Wohnungsmarkt.
Der aktuelle Erfolg zeigt aber auch, dass es sich auszahlt, dass Neukölln nichts unversucht lässt um bezahlbares Wohnen zu sichern. Vieles von dem, was in den letzten Jahren unter grüner Führung des Stadtentwicklungsamtes entwickelt wurde, findet heute weit über den Bezirk hinaus Anwendung. Diese Innovationskraft kann fehlende Gesetzesänderungen nicht ersetzen – und trotzdem vor Ort den Unterschied machen. Denn es geht um jede bezahlbare Wohnung.

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